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  • Allgemeine G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n
    Einkaufs- und Lieferbedingungen für Wohn –und Gewerbebau / Hallenbau
    @utark21 GmbH, Grubstrasse 13, D-79279 Vörstetten


    I. Geltung der Bedingungen
    Diese Allgemeinen Einkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte der @ u t a r k 2 1 G m b H  gegen über Unternehmern und anderen Personen im Sinne des§ 310 BGB.
    Sie gelten für sämtliche Geschäfte von uns ausschließlich.
    Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner gelten nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich von uns anerkannt wird, auch wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner das Rechtsgeschäft ohne weiteres und vorbehaltlos ausführen.
    II .Einkaufsbedingungen
    1.Bestellung und Auftragsbestätigung
    1.1 Nur schriftlich erteilte Aufträge haben Gültigkeit. Mündliche Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
    1.2 Unser Auftrag ist unverzüglich zu bestätigen und so anzunehmen, wie wir ihn erteilt haben. Im Falle des Ausbleibens einer
    schriftlichen Bestätigung innerhalb von einer Woche sind wir an unsere Bestellung nicht mehr gebunden.
    2. Preise, Zahlung und Skonto
    2.1 Mangels abweichender Vereinbarung sind die in unserer Bestellung genannten Preise und Rabatte Festpreise, die die Lieferung
    frei Haus inklusive Verpackung einschließen.
    2.2 Zahlungen sind innerhalb der Fristen (max.8 Tage) fällig und sind ausschließlich an den Auftragnehmer zu entrichten. Kommt der Käufer mit den vereinbarten Zahlungen in Verzug, so hat er Verzugszinsen in Höhe von 6% über den Basiszinssatz zu entrichten.
    3. Lieferzeit und Gefahrübergang
    3.1 Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend.
    3.2 Der Lieferant trägt die Sachgefahr bis zur Annahme der Ware durch uns oder unseren Beauftragten an dem Ort, an den die Ware zu liefern ist.
    4. Gewährleistung
    4.1Unsere Untersuchungspflicht beschränkt sich auf die Menge und auf Transportschäden. Ferner gelten die gesetzlichen
    Bestimmungen.
    4.2 Haftungserleichterungen oder –Beschränkungen unserer Lieferanten sind unwirksam. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
    5. Produkthaftung, Schutzrechte
    5.1 Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, hat er uns von einer eventuellen Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen und sämtliche Kosten und Aufwendungen, einschließlich einer etwaigen Rechtsverfolgung oder Rückrufaktion, zu tragen.
    5.2 Der Lieferant steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter verletzt werden. Werden wir von einem Dritten wegen Verletzung seiner Rechte in Anspruch genommen, ist der Lieferant verpflichtet, uns sofort von diesen
    Ansprüchen und den Zusammenhang entstehenden Aufwendungen freizustellen.
    III. Verkaufsbedingungen
    1. Angebot, Bestellung und Vertragsabschluss
    1.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn die Verbindlichkeit wird ausdrücklich erklärt. Die aufgrund
    unseres Angebots erteilten Aufträge sowie Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellung unserer Kunden werden erst durch
    unsere schriftliche Bestätigung verbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
    1.2 Sollte die Auftragsbestätigung von uns vom Angebot des Kunden abweichen, ist der Kunde verpflichtet, der
    Auftragsbestätigung von uns unverzüglich, d.h. längstens binnen 3 Tagen schriftlich zu widersprechen, ansonsten gilt sein
    Schweigen als Annahme der in der Auftragsbestätigung aufgeführten Lieferungen und Leistungen zu den dortigen Konditionen.
    2. Liefer- und Leistungszeit
    2.1 Leistungsfristen und –zeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich zugesagt worden sind und
    uns alle zur Lieferung nötigen Unterlagen und Genehmigungen vorliegen.
    2.2 Die Liefer- und Leistungszeit verlängert sich angemessen bei Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, wie z.B. Streik,
    Aussperrung, Lieferschwierigkeiten des des jeweiligen Herstellers.
    2.3 Wir sind zu Teil- und Vorauslieferungen jederzeit berechtigt, es sei denn, eine einheitliche Leistungserbringung ist ausdrücklich
    vereinbart.
    3. Gefahrübergang und Versand
    3.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Produkte an die den Transport ausführende Person übergeben worden sind
    oder zwecks Versendung des jeweiligen Werkes von uns verlasst wurde und oder die Versandbereitschaft angezeigt ist, auch
    wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
    3.2 Eine Versicherung gegen Transportschäden wird nur bei ausdrücklichen Auftrag des Kunden in seinem Namen und auf seine
    Rechnung abgeschlossen.
    4. Preise und Zahlungsbedingungen
    4.1 Die von uns angegebene Preise versteht sich netto ab Werk, ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und
    Transportversicherung.
    4.2 Der Kaufpreis ist bei Lieferung fällig. Die Gewährung eines Zahlungszieles oder Skontos bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
    4.3 Die Aufrechnung mit Gegenforderung des Kunden gegen Forderung ist anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder es handelt sich
    um Forderungen, die aus Eigentumsvorbehalt ist.
    4.4 Unsere Kaufpreise sind auf den Zahlungsplan hin Kalkuliert, andere Zahlungsmodalitäten erhöhen bzw. Reduzieren den
    Kaufpreis. Wir behalten uns das Eigentum an unserer Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Vertragsbeziehung zu
    unseren Kunden vor.
    5. Werden die Liefergegenstände durch den Kunden verarbeitet oder umgebildet, erfolgt dies stets für uns als Auftragnehmer.
    Erlischt das Eigentum von uns durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung
    5.2 mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, so geht das Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache
    wertanteilsmäßig (Rechnungswert)auf uns über. Der Kunde verwahrt das Eigentum von uns unentgeltlich.
    5.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern,
    solange er nicht im Verzug ist. Verpfändung oder
    Sicherungsübereignungen sind unzuverlässig. Forderungen bzgl. Der Vorbehaltsware, die der Kunde aus einem Weiterverkauf
    oder einem sonstigen Rechtsgrund erwirbt, tritt er bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang uns ab.
    5.4 Der Kunde hat die erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung unseres Eigentumsvorbehaltes zu treffen. Bei Zugriffen Dritter auf
    die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von uns hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
    5.5 Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware
    zurückzunehmen. In der Rücknahmeder Ware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich
    schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die
    Verbindlichkeit des Kunden –abzüglich angemessener Verwertungskosten –anzurechnen.
    6. Ansprüche wegen Mängeln, Haftung und Verjährung
    6.1 Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei den uns fällt die Verletzung einer wesentlichen
    Vertragspflicht zur Last. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die zum Schutz vertragsspezifischer Interessen
    erforderlich sind, auf deren Einhaltung unser Kunderegelmäßig vertrauen darf, und solche, die sich für uns in den Grenzen
    zumutbarer Belastung halten, wie z.B. die Übergabe der Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln, die Besitzverschaffung und
    die Verschaffung des Eigentums nach vollständiger Bezahlung.
    6.2 Unsere Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, bei Lieferung unserer Produkte vorhersehbaren
    Schäden, maximal auf die haftpflichtversicherte Summe von 5.Mio EUR für Sach- und 500TEUR für Vermögensschäden.
    6.3 Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
    6.4 Mit Ausnahme der Fälle des §438. Abs.1Nr2BGB und §634 aAbs.1 Nr.2 BGB verjähren alle Mangelansprüche gegen uns, nach
    einem Jahr seit Ablieferung der Ware an den Kunden.
    7. Offensichtliche Mängel hat uns der Kunde innerhalb einer Frist von 1 Woche nach Ablieferung anzuzeigen. Nicht offensichtliche
    Mängel sind uns innerhalb von 1 Woche nach deren Entdeckung anzuzeigen. Vollständiger oder mangelhafter
    Vertragserfüllung erwachsen sind.
    7.1 Genehmigungen, Ablieferung und Mitwirkungspflichten.
    Der Kunde garantiert, dass bei Ablieferung alle notwendigen Genehmigungen (öffentlich-rechtliche oder sonstige) erteilt sind
    und keine Rechte Dritter gegen die Ablieferung der Ware am vom Kunden angegebenen Standort bestehen. Gegenüber
    Ansprüche Dritter hat der Kunde uns freizustellen und uns einen durch die Verletzung vorbenannter Pflichten entstandener
    Schaden zu ersetzen.
    7.2 Der Kunde ist verpflichtet, uns für die Ablieferung in den konkreten Standort einzuweisen und Grundstückgrenzen zu
    kennzeichnen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde uns alle nötigen Informationen und Auskünfte zu erteilen, die für die
    ordnungsgemäße Ablieferung und Montage der Ware erforderlich sind.
    7.3 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ablieferung der Ware an dem dafür vorgesehenen Standort ohne Hindernisse
    möglich ist. Insbesondere hat der Kunde zu gewährleisten, dass die Ablieferung am Standort mit einem LKW bis zu 40 Tonnen
    durchgeführt werden kann.
    8 Kündigung
    8.1 Kündigt der Auftraggeber so hat er die bereits erbrachten Leistungen und Lieferungen sowie eine Abstandssumme von 20% zu
    entrichten.
    8.2 Der Auftraggeber hat bei Bestellung einer unwiderruflichen Finanzierungzusage ( auf erste Anforderung ) vorzulegen.
    Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. Ist eine Erfüllungsbürgschaft vom Auftraggeber gefordert so ist diese im
    Auftrag / Bestellung schriftlich zu bestellen und zu vereinbaren.
    IV. Schlussbestimmungen
    1. Wir behalten uns sämtliche Rechte, die uns nach Urheberrechtsgesetz, insbesondere an Darstellung technischer Art, wie
    Zeichnungen, Pläne, Karten und Skizzen vor.
    Diese sind allein im Interesse des Anvertrauenden zu verwerten und ansonsten vertraulich zu behandeln.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen
    Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Soweit der Vertrag Regelunglücken enthält, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken
    diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen
    Zielsetzungen des Vertrages vereinbart hätten.
    3. Für alle unsere Rechtsgeschäfte gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts vom
    11.04.1980 ist ausgeschlossen.
    4. Ist unser Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
    Sondervermögen, ist Örtlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus mit uns bestehenden Rechtsverhältnissen unser
    Sitz.
    Stand 15.01.2017